Kirchengemeinderatssitzung am 21. Januar 2021 um 19.30 Uhr in digitaler Form

Öffentlicher Teil

Andacht / Impuls

TOP 0: Feststellung der Tagesordnung
TOP 1: Protokoll vom 26.11.2020
TOP 2: Aktuelle Runde Informationen
TOP 3: Aktuelle Gottesdienstpraxis: Info + Austausch
TOP 4: Homepage der CKG
TOP 5: Überlegungen KGR Wochenende 
TOP 6: Überlegungen Gemeindeausflug
TOP 7: Diakoniebeauftragte der Christuskirche
TOP 8: Seniorenbeirat der Stadt
TOP 9: Sonstiges

Kirchengemeinderatssitzung am 22.September 2020 um 19.30 Uhr im ÖGZ

Öffentlicher Teil

Andacht / Impuls

TOP 0: Feststellung der Tagesordnung
TOP 1: Vorstellung und Gespräch mit Dekansstellvertreter Dr. Röcker
TOP 2: Protokoll vom 16.07.2020
TOP 3: Aktuelle Runde Informationen
TOP 4: Übersicht Gemeindeangebote nach den Sommerferien Info und Beratung
TOP 5: Aktueller Gottesdienstplan Info  
TOP 6: Weiterer Verlauf Gemeindeentwicklungsprozess Info
TOP 7: Zukunftsüberlegungen Gottesdienste Beratung
TOP 8: Vorüberlegungen Haushaltsplan Beratung
TOP 9: Sonstiges

Kirchengemeinderatssitzung am 16.Juli 2020 um 19.30 Uhr im ÖGZ

Öffentlicher Teil

Andacht / Impuls

TOP 0: Feststellung der Tagesordnung

TOP 1: Protokoll vom 26.06.2020

TOP 2: Rechnungsabschluss 2019 Beratung und Beschluss
            Bericht von Kirchenpfleger Nagel

TOP 3: Gemeindeausflug am 26.9. / Beratung mit Ruth Schmidt

TOP 4: Aktuelle Runde Informationen

TOP 5: Infektionsschutzkonzept Gemeindezentrum Info

TOP 6: Gottesdienstplanung Beratung und ggf. Beschluss
            Ökumenische SommerGDs / Konfirmation / Diakoniegottesdienst / GDs am 18.+25.10.

TOP 7: KGR Wochenende Info und Beratung

TOP 8: Aktueller Stand Videogottesdienste Info und Beratung

TOP 9: Sonstiges

Kirchengemeinderatssitzung am 25.Juni 2020 um 19.30 Uhr

Öffentlicher Teil

Andacht / Impuls

TOP 0: Feststellung der Tagesordnung

TOP 1: Protokoll vom 26.05.2020 

TOP 2: Aktuelle Runde und Informationen

TOP 3: Allgemeine Gottesdienstplanungen: Ökumenische SommerGDs / GDs nach den Sommerferien

TOP 4: Erfahrungen und Ergänzung Infektionsschutzkonzept 

TOP 5: Nutzung Gemeindezentrum in Coronazeiten

TOP 6: Kontaktpflege der Gemeinde in Coronazeiten

TOP 7: Sonstiges

Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare

Wohl kein anderes Thema hat in der Landessynode unserer Landeskirche und in den Gemeinden vor Ort in den vergangenen Jahren zu so viel Diskussionen geführt wie die Frage, ob Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft miteinander leben, der Segen Gottes zugesprochen werden dürfe.

Als Kirchengemeinderat der Christuskirchengemeinde haben wir uns bereits im Oktober 2015 für die Möglichkeit der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ausgesprochen.

Wir verstehen den kirchlichen Segen als eine Wirkmacht Gottes, mit der Gott uns als Gemeinschaft wie auch als Individuen durchs Leben begleitet und stärkt. Wenn die Liebe Gottes allen Menschen gilt, dann gilt auch der Segen Gottes allen Menschen. Dies findet seine Entsprechung in unserem kirchlichen Handeln. Der Segen Gottes steht am Ende eines jeden Gottesdienstes und begleitet und stärkt die Menschen, wenn sie in den Alltag zurückkehren. Darüber hinaus wird der Segen Menschen ganz bewusst an existentiell bedeutsamen Lebensabschnitten zugesprochen: bei der Taufe, der Konfirmation, bei Trauungen oder am Sterbebett. Auch aus anderen Anlässen werden Einzelne oder bestimmte Gruppen gesondert gesegnet (Einschulung, Entsendung kirchlicher MitarbeiterInnen, spezielle Segnungsgottesdienste). In all diesen Formen drückt sich der Segen als Wirkmacht Gottes aus, mit der uns Gott durch unser Leben – und gerade an markanten Wendepunkten des Lebens – begleiten und stärken will. Angesichts der Vielfalt von Segenshandlungen erscheint es uns unvorstellbar, den Segen Gottes einer bestimmten Personengruppe bewusst zu verweigern.

Es ist uns wichtig, dass wir als Kirchengemeinde offen sind für alle Menschen – ausdrücklich auch für Männer und Frauen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Und wo zwei Menschen beschließen, ein gemeinsames Leben in Verantwortung, Verlässlichkeit, Treue und Gleichberechtigung zu führen, da steht dieses Vorhaben nach unserem Verständnis unter dem Segen Gottes, ohne dass damit die besondere Stellung der Ehe von Mann und Frau in Frage gestellt wäre.

 

Weil wir diese Auffassung vertreten, haben wir es sehr begrüßt, dass die Synode der Landeskirche das Thema im Sommer 2019 nach einem ersten gescheiterten Versuch im November 2017 erneut beraten hat und sich mehrheitlich auf einen ersten Kompromissvorschlag einigen konnte.

Als Kirchengemeinderat sind wir uns dessen bewusst, dass unsere Auffassung nicht von allen Christinnen und Christen in gleicher Weise geteilt wird. Aber genau dieser Tatsache trägt der im Sommer 2019 getroffene Beschluss der Synode Rechnung. Die Entscheidung für oder gegen die Segnung homosexueller Paare wird nämlich nicht allgemein vorgegeben, sondern wird von jedem einzelnen Kirchengemeinderatsgremium und von jeder Pfarrerin und jedem Pfarrer eigens getroffen.

Am 3. März fand im Haus der Begegnung ein Informationsabend im Rahmen unserer Gesamtkirchengemeinde statt, bei dem nach einem Einführungsvortrag der ehemaligen Tübinger Dekanin Marie-Luise Kling-de Lazzer die Möglichkeit bestand, Bedenken oder Zustimmung zu äußern. An diesem Abend sprachen sich alle anwesenden Gemeindeglieder aus der Christuskirchengemeinde für die Einführung eines solchen Segnungsgottesdienstes aus.

Dies hat uns als Kirchengemeinderat in unserer Auffassung bestärkt. Im Rahmen der Sitzung am 26. Mai haben wir abschließend über dieses Thema beraten. Mit einem einstimmigen Beschluss haben wir den Oberkirchenrat darum gebeten, die örtliche Gottesdienstordnung der Christuskirchengemeinde entsprechend zu erweitern. Dies ist inzwischen geschehen und wir sind froh und dankbar dafür, dass wir in Zukunft auch anlässlich der bürgerlichen Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare einen Gottesdienst miteinander feiern dürfen, bei dem dieses Paar unter den Segen Gottes gestellt wird.

Kirchengemeinderatssitzung am 30.April 2020 um 19.30 Uhr

Aufgrund der Corona-Beschränkungen findet die Sitzung in Form einer Videokonferenz statt.

Öffentlicher Teil

Andacht / Impuls

TOP 0: Feststellung der Tagesordnung

TOP 1: Protokoll vom 12.03.2020 

TOP 2: Aktuelle Runde Informationen

TOP 3: Planungsstand Sonntagsgottesdienste Info + Beratung

TOP 4: Neuer Termin Konfirmation und neuer Konfirmandenjahrgang

TOP 5: Allgemeine Terminplanung in Corona-Zeiten Info

TOP 6: Anschaffung Videokamera Info

TOP 7: Renovierung Parkettfußboden Info + Beratung

TOP 8: Freiwilliger Gemeindebeitrag 2020

TOP 9: Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare Beratung + ggf.Beschluss

TOP 10: Sonstiges

Kirchengemeinderatssitzung am 12.03.2020 um 19.30 Uhr im Ökumenischen Gemeindezentrum

Öffentlicher Teil

TOP 0: Feststellung der Tagesordnung

TOP 1: Protokoll vom 11.02.2020

TOP 2: Gemeindeausflug am 26.09.2020Beratung + Beschluss

Zu Gast sein wird Frau Schmidt, die uns Vorüberlegungen zum diesjährigen Gemeindeausflug vorstellen wird.

TOP 3:Besinnung und vertiefendes Kennenlernen in der Kirche

TOP 4: Liturgische Übung Schriftlesung und Abendmahl

TOP 5: Aktuelle Runde Informationen

TOP 6: Wahlen im Kirchengemeinderat Beratung + ggf. Beschluss

TOP 7: Segnungsgottesdienste

Kurzbericht vom 3. März und weiteres Vorgehen.

TOP 8:GottesdienstplanungInfo + Beratung

TOP 9: Gemeindefest am 21. JuniInfo + Beratung

TOP 10: Sonstiges

Amtseinführung des neu gewählten Kirchengemeinderats und konstituierende Sitzung

Am Sonntag, dem 9. Februar wurde der neu gewählte Kirchengemeinderat der Christuskirchengemeinde in sein neues Amt eingeführt. Zugleich wurden Antje Wahnschaffe-Grotz, Martin Schröder, Martin Wanner und Joachim Eberhard aus Ihrem Amt verabschiedet. Die vier haben sich in den zurückliegenden Jahren (und Jahrzehnten!) im Kirchengemeinderat und an verschiedenen Stellen unseres Gemeindelebens engagiert. Dafür wollen wir Ihnen auch an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich danken.

Im Rahmen der ersten Kirchengemeinderatssitzung wurden am 11. Februar erste wichtige Ämter besetzt. So wurde Leonore Biester (neben Pfarrer Moritz Twele) zur neuen zweiten Vorsitzenden des Kirchengemeinderats gewählt.

Dieses Amt galt es neu zu besetzen, nachdem sich unsere bisherige zweite Vorsitzende Gudrun Seidenspinner bereiterklärt hatte, für den Vorsitz unserer Gesamtkirchengemeinde zu kandidieren. Gudrun Seidenspinner hat in unserer Christuskirchengemeinde das Amt der Vorsitzenden von 2004 an über 15 Jahre ausgeübt. Wir bedanken uns ganz herzlich für dieses Engagement und freuen uns darüber, dass sie in unserer Gemeinde auch weiterhin als Kirchengemeinderätin Verantwortung trägt und darüber hinaus vom Gesamtkirchengemeinderat am 19. Februar zur neuen Vorsitzenden der Gesamtkirchengemeinde gewählt wurde.

Ebenfalls im Rahmen der ersten Kirchengemeinderatssitzung am 11.2. hat das Gremium darüber beraten, ob weitere Personen in den Kirchengemeinderat zugewählt werden sollen. Erfreulicherweise hatten sich im vergangenen Jahr zwei Personen mehr bereit erklärt, im Kirchengemeinderat Verantwortung zu übernehmen, als wir im Rahmen der Kirchenwahlen in dieses Amt wählen konnten. Im Kirchengemeinderat wurde auf die bestehenden Herausforderungen verwiesen, vor denen unsere Gemeinde steht. Da gilt es noch immer, den Wegfall von 50 % im Pfarramt aufzufangen. Zudem wollen wir unter der Überschrift „mit Kindern neu anfangen“ ein neues großes Gemeindeprojekt ins Leben rufen. Und auch im Rahmen der Gesamtkirchengemeinde stehen mit wichtigen Strukturüberlegungen zur Zukunft unserer evangelischen Kirche in Böblingen wichtige Aufgaben an. Angesichts dessen sind wir froh um jede Person, die bereit ist, im Kirchengemeinderat die Verantwortung für unsere Gemeinde mitzutragen. Der Kirchengemeinderat hat deshalb einstimmig Daniela Immel und Anne Walter-Becker als weitere Kirchengemeinderätinnen zugewählt. Die beiden wurden im Gottesdienst am 1. März in ihr Amt eingeführt.

Gottesdienste anlässlich der Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare

Wohl kein anderes Thema hat in der Landessynode unserer Landeskirche und in den Gemeinden vor Ort in den vergangenen Jahren zu so viel Diskussionen geführt, wie die Frage, ob Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft miteinander leben, der Segen Gottes zugesprochen werden dürfe.
Als Kirchengemeinderat der Christuskirchengemeinde haben wir uns in dieser Angelegenheit schon sehr früh positioniert. Einstimmig haben wir uns bereits im Oktober 2015 der „Initiative Regenbogen“ angeschlossen, die sich für die Möglichkeit der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare einsetzt.
Mit Bedauern, Ärger und großer Fassungslosigkeit haben wir als Kirchengemeinderat Ende November 2017 die Entscheidung der Landessynode zur Kenntnis genommen, nach welcher der erste Kompromissvorschlag des Oberkirchenrats zur Segnung homosexueller Paare die notwendige Zweidrittelmehrheit um zwei Stimmen verfehlt hat. In unserer Betroffenheit und Hilflosigkeit haben wir damals einen offenen Brief verabschiedet, der von mehreren Zeitungen abgedruckt wurde und auf den wir viel positive Rückmeldung erhalten haben (Auszüge s.u.).
Dementsprechend haben wir es als Kirchengemeinderat sehr begrüßt, dass die Synode das Thema im Sommer 2019 erneut beraten hat und sich mehrheitlich auf einen modifizierten Kompromissvorschlag einigen konnte.
Als Kirchengemeinderat sind wir uns dessen bewusst, dass unsere Auffassung nicht von allen Christinnen und Christen in gleicher Weise geteilt wird. Aber genau dieser Tatsache trug der 2017 abgelehnte Kompromissvorschlag – und trägt der im Sommer 2019 getroffene Beschluss der Synode Rechnung. Die Entscheidung für oder gegen die Segnung homosexueller Paare wird nämlich nicht allgemein vorgegeben, sondern wird von jedem einzelnen Kirchengemeinderatsgremium und von jeder Pfarrerin und jedem Pfarrer eigens getroffen.
Nach dem Beschluss der Landessynode wird es in Zukunft bis zu einem Viertel aller Gemeinden ermöglicht, Segnungen anlässlich einer Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare vorzunehmen. Die Voraussetzung hierfür ist die Aufnahme eines entsprechenden Gottesdienstes in der Gottesdienstordnung dieser Kirchengemeinden. Diese setzt eine vertiefte Befassung in der Kirchengemeinde mit Gelegenheit zur Beteiligung der Gemeindeglieder voraus. Nach dieser vertieften Befassung kann der Kirchengemeinderat mit einer ¾ Mehrheit einen entsprechenden Beschluss fassen, sofern auch die Pfarrerinnen und Pfarrer der Gemeinde mit der Änderung der Gottesdienstordnung einverstanden sind. Abschließend muss diese Änderung vom Oberkirchenrat genehmigt werden.

Die Position des Kirchengemeinderates der Christuskirchengemeinde (Auszug aus dem offenen Brief des Kirchengemeinderats im November 2017)

Wir verstehen den kirchlichen Segen als eine Wirkmacht Gottes, mit der Gott uns als Gemeinschaft wie auch als Individuen durchs Leben begleitet und stärkt. Wenn die Liebe Gottes allen Menschen gilt, dann gilt auch der Gottes Segen allen Menschen. Dies findet seine Entsprechung in unserem kirchlichen Handeln. Der Segen Gottes steht am Ende eines jeden Gottesdienstes und begleitet und stärkt die Menschen, wenn sie in den Alltag zurückkehren. Darüber hinaus wird der Segen Menschen ganz bewusst an existentiell bedeutsamen Lebensabschnitten zugesprochen: bei der Taufe, der Konfirmation, bei Trauungen oder am Sterbebett. Auch aus anderen Anlässen werden Einzelne oder bestimmte Gruppen gesondert gesegnet (Einschulung, Entsendung kirchlicher MitarbeiterInnen, spezielle Segnungsgottesdienste). In all diesen Formen drückt sich der Segen als Wirkmacht Gottes aus, mit der Gott uns durch unser Leben – und gerade an markanten Wendepunkten des Lebens begleiten und stärken will. Angesichts der Vielfalt von Segenshandlungen erscheint es uns unvorstellbar, den Segen Gottes einer bestimmten Personengruppe bewusst zu verweigern.
Es ist uns wichtig, dass wir als Kirchengemeinde offen sind für alle Menschen – ausdrücklich auch für Männer und Frauen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Und wo zwei Menschen beschließen, ein gemeinsames Leben in Verantwortung, Verlässlichkeit, Treue und Gleichberechtigung zu führen, da steht dieses Vorhaben nach unserem Verständnis unter dem Segen Gottes, ohne dass damit die besondere Stellung der Ehe von Mann und Frau in Frage gestellt wäre.